Das geplante „Wachstumschancengesetz“ des Bundesfinanzministeriums soll nach der Verabschiedung für erhebliche steuerliche Entlastungen sorgen. Mit dabei sind neue Abzugs-, Frei- und Pauschbeträge, die für Privatpersonen und Unternehmen gelten sollen.
Erhöhungen der Obergrenze in den Bereichen Verpflegungspauschalen und Zuwendungen an Arbeitnehmer sind geplant. Die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäftspartner soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 auf 150 Euro steigen. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dies wird nach wie vor für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr gelten. Außerdem soll die Obergrenze für private Veräußerungsgeschäfte sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angehoben und damit bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei sein.
Zum Jahresbeginn soll nach Beschluss der Regierungskoalition die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés wieder auf 19 Prozent steigen. Der Steuersatz wurde während der Corona-Pandemie auf sieben Prozent gesenkt und wurde bis zuletzt mehrfach verlängert.
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde ansteigen – ein Jahr später soll die unterste Lohngrenze auf 12,84 Euro erhöht werden. Nach den Anhebungen der vergangenen Jahre ist es den Betrieben laut Mindestlohnkommission überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnniveau anzupassen, sodass auch im kommenden Jahr nicht von negativen Beschäftigungseffekten auszugehen ist.
Rentenbeziehende bekommen ab 1. Juli 2023 höhere Renten. Der Anstieg wird voraussichtlich im Westen 3,5 Prozent und im Osten 4,2 Prozent betragen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für:
Durch die Rentenanpassungen minimiert sich zugleich die Lücke zwischen den Ost- und West-Renten. Der Ost-Rentenwert steigt dann auf 99,3 Prozent des Westwerts.
Frührentnerinnen und Frührentner, die sich neben der Rente etwas hinzuverdienen wollen, konnten das zuletzt bis zu einem Freibetrag von 46.060 Euro im Jahr tun, ohne dafür Abzüge bei der Rente zu befürchten. Ab 2023 fällt diese Grenze komplett weg. Nun können Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, unbegrenzt hinzuverdienen.
Für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, wird die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben.
Anspruchsberechtigte für Kindergeld können sich ab Januar 2023 über etwas mehr finanzielle Unterstützung freuen. Neu ist, dass es künftig 250 Euro im Monat für jedes Kind gibt. Das bedeutet für das erste und zweite Kind eine Erhöhung um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.
Entsprechend der Erhöhung des Kindergeldes steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 6.024 Euro. Allerdings können Berechtigte entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitieren – je nachdem, welche Entlastung für sie günstiger ist.
Auch der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird ab dem 1. Januar 2023 erhöht und von 229 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben. Der Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen entlasten.
Das sogenannte Bürgergeld löst zum 1. Januar 2023 die Hartz-IV-Leistungen ab. Millionen Bedürftige erhalten dadurch höhere Bezüge. Das Schonvermögen, das Betroffene in einer Karenzzeit von einem Jahr behalten dürfen, beträgt bis zu 40.000 Euro.
Die geplanten Regelsätze im Überblick:
Ab Januar 2023 sollen 1,4 Millionen Haushalte mehr als bisher Wohngeld beziehen können. Zudem soll sich die Sozialleistung im Schnitt verdoppeln – sie steigt von zuletzt rund 180 Euro auf etwa 370 Euro monatlich.
Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter, die bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen wird, sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
*Stand: 11. Dezember 2023
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Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Es haben sich insgesamt 24 Mannschaften für die Teilnahme qualifiziert. Die Spiele werden an 10 verschiedenen Standorten des Landes ausgetragen, das Finale findet dann am 14. Juli im Olympiastadion in Berlin statt.
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