Ab dem 9. August 2021 schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag vor.
Hierbei handelt es sich um eine Anforderung, die für alle Banken und Sparkassen gilt.
Ab dieser Höhe müssen wir unsere Kund*innen daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Nachweisbelege:
Auch bei Sorten (ausländische Währungen, wie US-Dollar) gilt eine Nachweispflicht.
Bei Bartransaktionen, wie z. B. Sortengeschäfte, bei denen die Sparkasse als Botin der BayernLB tätig wird, ist nach den Vorgaben der BaFin ein entsprechender Herkunftsnachweis bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich.
Geeignete Nachweisbelege:
Das Bargeldgeschäft wird in Deutschland immer mehr reglementiert. Also wieso müssen Bank- und Sparkassenkund*innen nun Einzahlungen sowie Sortengeschäfte anzeigen?
Die Bankenaufsicht BaFin macht das in erster Linie, um Geldwäsche wirksam zu bekämpfen. Durch solche Bargeldobergrenzen bzw. Nachweispflichten wird es für Kriminelle immer schwieriger, Schwarzgeld in den legalen Umlauf zu bringen.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.