Ab dem 9. August 2021 schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag vor.
Hierbei handelt es sich um eine Anforderung, die für alle Banken und Sparkassen gilt.
Ab dieser Höhe müssen wir unsere Kund*innen daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Nachweisbelege:
Auch bei Sorten (ausländische Währungen, wie US-Dollar) gilt eine Nachweispflicht.
Bei Bartransaktionen, wie z. B. Sortengeschäfte, bei denen die Sparkasse als Botin der BayernLB tätig wird, ist nach den Vorgaben der BaFin ein entsprechender Herkunftsnachweis bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich.
Geeignete Nachweisbelege:
Das Bargeldgeschäft wird in Deutschland immer mehr reglementiert. Also wieso müssen Bank- und Sparkassenkund*innen nun Einzahlungen sowie Sortengeschäfte anzeigen?
Die Bankenaufsicht BaFin macht das in erster Linie, um Geldwäsche wirksam zu bekämpfen. Durch solche Bargeldobergrenzen bzw. Nachweispflichten wird es für Kriminelle immer schwieriger, Schwarzgeld in den legalen Umlauf zu bringen.