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Lust auf einen Kurztrip? 

Lust auf einen Kurztrip? 

Geben Sie Gutes weiter und empfehlen Sie uns an Ihre Familie, Freunde und Bekannte. Sprechen Sie uns an. 

Für Ihre Empfehlung bedanken wir uns doppelt!

Für jeden Neukunden, der auf Grund Ihrer Empfehlung ein Girokonto mit mindestens 1.000 Euro Gehaltseingang oder eine Baufinanzierung nach den näheren Bestimmungen abschließt, schenken wir Ihnen und unserem Neukunden je einen holiday-plus Hotelgutschein. Ihre Empfehlung hat gute Gründe!

  • Umfassender Service in 50 Geschäftsstellen
  • 24h erreichbar: online und telefonisch
  • Kompetente und persönliche Beratung von 8 - 20 Uhr
  • Maßgeschneiderte Konzepte für Ihre Finanzen

Selbstverständlich erledigen wir für den geworbenen Neukunden kostenlos alles Notwendige beim Umzug seines Kontos zu unserer Sparkasse.

 

Genießen Sie Ihren Kurzurlaub!

Ein holiday-plus Hotelgutschein beinhaltet:

  • 1 Hotelübernachtung für zwei Personen im Doppelzimmer in einem exklusiven holiday-plus Partnerhotel Ihrer Wahl.
  • Die Buchung erfolgt auf Basis Halbpension.
  • Die Übernachtung ist mit dem Hotelgutschein bezahlt.

Wählen Sie schon heute über www.holiday-plus.net (externer Link) Ihr Traumhotel aus. Mehr als 1.500 Hotels in über 16 Ländern warten auf Sie!

 

Wie empfehlen?

Laden Sie unseren Flyer herunter. Drucken Sie ihn aus. Anschließend ausfüllen (Unterschrift nicht vergessen!) und einfach in einer Sparkassen-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe abgeben.

Teilnahmebedingungen
Ihre Hotelübernachtung erhalten Sie, wenn Ihr Interessent als Neukunde mindestens 18 Jahre alt ist, ein Girokonto (incl. Gehaltseingang einmalig von mind. 1.000 EUR) oder eine Baufinanzierung abschließt. Die Prämie wird gewährt, wenn innerhalb von 6 Monaten nach Eingang der Empfangsbestätigung alle Voraussetzungen erfüllt sind. Neukunde ist, wer in den letzten zwei Jahren keine aktive Geschäftsverbindung zur Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling hatte. Eigenwerbungen sind unzulässig. Teilnehmen können alle volljährigen Kunden der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling. Mitarbeiter, deren Angehörige und Kooperationspartner sind ausgeschlossen. Die Sparkasse behält sich jederzeit vor, das „Kunden-werben-Kunden“-Programm – ohne dass hieraus Ansprüche abgeleitet werden könnten – einzustellen oder zu aktualisieren.  

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