Die Frühstart-RenteAb 2026 plant der Staat die Einführung der Frühstart-Rente.
So funktioniert die Frühstart-Rente*
*Die Rahmenbedingungen können von staatlicher Seite noch verändert werden und stehen somit noch nicht fest!
Häufig gestellte Fragen (FAQs):
Die Frühstart-Rente ist eine im Koalitionsvertrag geplante Maßnahme zur Förderung der Altersvorsorge junger Menschen:
„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“
Koalitionsvertrag 2025 (596-602).
Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 17 Jahren, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht. Zunächst starten allerdings nur Kinder, die 2020 geboren wurden.
Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
Im Koalitionsvertrag wurde der 01.01.2026 festgelegt. Dieses Datum ist Stand heute jedoch nicht sichergestellt. Fachleute schließen nicht aus, dass sich der Start der Frühstart-Rente verschieben könnte.
Um die Frühstart-Rente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vorzunehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge profitieren weiterhin von Steuerfreiheit, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann.
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