Um Ihren Schutz im Online-Banking weiter zu erhöhen, wird ab dem 18.07.2023 ein weiteres Sicherheitsmerkmal für die Anmeldung im Online-Banking verpflichtend. Ab dem Zeitpunkt muss zusätzlich zum Anmeldenamen und der Online-Banking-PIN eine TAN-Freigabe erfolgen.
Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung (2FA) ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine geschützte digitale Anmeldung.
Im ersten Schritt geben Sie nur noch Ihren Anmeldenamen ein.
Erst nach Klick auf [Weiter] werden Sie zur Eingabe der Online-Banking-PIN aufgefordert.
Sobald Sie dann auf [Anmelden] gehen, werden Sie aufgefordert Ihre Anmeldung via TAN zu bestätigen. Dazu nutzen Sie bitte Ihr gewohntes TAN-Verfahren (chip-TAN- oder pushTAN-Freigabe).
Die Funktionalität wird automatisch von uns bereitgestellt. Sie müssen nichts weiter tun, um in Zukunft noch sicherer Ihr Online-Banking zu nutzen.
Wenn Sie für Ihr Online-Banking häufiger/regelmäßig das gleiche Gerät nutzen, können Sie dieses als „bekannt und vertrauenswürdig“ speichern. Die Möglichkeit dazu wird Ihnen bei jeder Anmeldung erneut angeboten.
Die Registrierung eines Gerätes ersetzt die zusätzliche TAN-Freigabe. Für die Anmeldung an einem von Ihnen gespeicherten Gerät ist dann weiterhin nur der Anmeldename und die Online-Banking-PIN erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen, von dieser Möglichkeit nur Gebrauch zu machen, wenn sichergestellt ist, dass nur Sie selbst Zugriff auf diesen PC, Laptop oder Tablet haben.
Weitere Details zur Einrichtung und technischen Voraussetzungen der Geräteerkennung erfahren Sie hier.