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Gehen Sie vorsichtig mit Ihren Online-Banking-Daten (Anmeldename, PIN und TAN) um

Mit Einführung der EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) ist die Eingabe einer TAN beim Login ins Online-Banking alle 180 Tage erforderlich. Geben Sie Ihre PIN und TAN jedoch niemals für „Test­über­weisungen“ oder sonstige „Über­prüfungen“ ein. Mehr zum Thema „PSD2“ erfahren Sie hier.

Betrügerinnen und Betrüger versuchen häufig menschliche Eigenschaften wie z.B. Hilfs­bereitschaft, Vertrauen oder Angst auszunutzen. Ziel ist es, Ihre Online-Banking-Daten (Anmelde­namen/Legitimations-ID, PIN oder TAN) auszu­spionieren – dies geschieht meist direkt nach der Anmeldung zum Online-Banking. Sie werden dann auf­gefordert eine TAN einzu­geben, um

  • angeblich Ihren Online-Banking-Zugang nach Wartungs­arbeiten zu entsperren,
  • eine Test­überweisung auszu­führen oder
  • aufgrund einer vermeint­lichen Gut­schrift eine Rück­über­weisung durch­zuführen.

Beachten Sie: Eine auf diesem Wege gestohlene TAN kann zu einer unerlaubten Abbuchung von Ihrem Konto führen.

Ähnlich wie Trick­betrügerinnen und Trickbetrüger täuschen die Betrügerinnen und Betrüger auch oft eine persönliche Bekannt­schaft oder besondere Umstände vor. Ziel ist es, Sie durch Telefon­anrufe oder Nachrichten (E-Mail, SMS, MMS, etc.) dazu zu bewegen, vertrauliche Informationen (wie IBAN, PIN, TAN und Kredit­karten­daten) preiszu­geben, oder Sie zum Öffnen von Dateien oder zur Installation von Programmen auf dem Computer zu verleiten.

Weitere hilf­reiche Informationen rund um das Thema „Social Engineering“ finden Sie auf den Seiten des Bundes­amts für Sicherheit in der Informations­technik.

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